Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen – Die SPD Henrichenburg lädt zur Bürgerversammlung

Die SPD Henrichenburg veranstaltet eine Bürgerversammlung in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel am Donnerstag, den 26. März 2009, um 19.00 Uhr in der Gaststätte Wetterkamp.

Worum geht es?

Abwasserleitungen müssen dicht sein!

Diese Forderung stellt das Landeswassergesetz NW seit dem 11. Dezember 2007  auch an die privaten Betreiber von Abwasserleitungen. Regelungen für die öffentliche Kanalisation gelten bereits seit langem. Allgemein kann man sagen, dass alle in der Erde verlegten, privaten Abwasserrohre durch die Schmutz- oder Mischwasser (Schmutz- und Regenwasser vermischt) fließt, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit geprüft werden müssen. Für private Abwasserrohre, ihr Funktionieren und ihre Dichtheit ist der Haus- bzw. der Grundstückseigentümer zuständig und verantwortlich.

Wo aber endet die Zuständigkeit der Kommune und wo fängt die Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers an?

Endet bei Strom, Gas und Wasser die Verantwortung des Haus- bzw. der Grundstückseigentümers bereits an den Zählern innerhalb des Hauses, so ist der Eigentümer für die gesamte Abwasserleitung bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal, der in der Regel in der Straßenmitte verläuft, zuständig. Die Leitung verläuft also oftmals auch unter dem Gehweg und unter der Straße. Die Regelungen hierzu trifft die jeweilige Ortssatzung, für Castrop-Rauxel also die Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel.

Was ist nun zu tun als Haus- bzw. Grundstückseigntümer?

Nicht jeder, der die Leistung anbietet, verfügt über ausreichende Kenntnisse, um Dichtheit des Hausanschlusses zu prüfen. Insbesondere bei Firmen, die direkt an der Haustür ihre Dienste offerieren, ist – wie bei allen Haustürgeschäften – Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich deshalb vor Beauftragung eines Unternehmens, ob dieses die Zulassung zur Dichtheitsprüfung im Stadtgebiet Castrop-Rauxel besitzt. Hier hilft Ihnen gerne der EUV.

Und wie wird die Dichtheit geprüft?

Bei Neubauten muss die Leitung mit Druck beaufschlagt werden, d. h. Anfang und Ende der Leitung werden verschlossen, das Zwischenstück wird mit Luft oder Wasser gefüllt und Messgeräte zeichnen auf, ob und wie viel Luft oder Wasser in einer bestimmten Zeit verloren gehen. Diese Prüfung dient auch als Nachweis, ob der Bauunternehmer ordentlich gearbeitet hat (Gewährleistungsansprüche prüfen). Bei vorhandenen Gebäuden reicht zurzeit die optische Inspektion mit Hilfe einer Videokamera. Werden hier keine gravierenden Schäden (Scherbenbildung, sichtbares Erdreich, Risse, Wurzeleinwuchs etc.) entdeckt, geht man von einer ausreichenden Dichtheit des Anschlusskanals aus. Wichtig ist es, das Ergebnis auf jeden Fall dokumentieren zu lassen. Die zugelassenen Sachkundigen wissen, welche Anforderungen gestellt werden. Auch hier hilft Ihnen gerne der EUV.

Und wenn der Anschluss undicht ist?

Dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Dichtheit herzustellen. Wichtig ist, dass auch diese Arbeiten von zugelassenen Unternehmen durchgeführt und dokumentiert werden. Auch hierzu können Sie die Fachleute des EUV ansprechen.

Zur Information im Zusammenhang mit der im Landeswassergesetz NRW geforderten Dichtheit von Abwasserleitungen und Beantwortung dieser und weiterer von Ihnen gestellten Fragen steht am 26. März 2009 ab 19.00 Uhr ein Mitarbeiter des EUV Stadtbetriebs Castrop-Rauxel im Rahmen einer Bürgerversammlung der SPD Henrichenburg zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie zu begrüßen.