Selbst wenn man ein Sperrbezirk in diesem Bereich einrichten würde, kann man nach Auskunft der Verwaltung eine Nutzung auf Zimmervermietung – es handelt sich nicht um einen Antrag auf Nutzung eines Bordells – verwaltungsseitig nicht ablehnen. Das Projekt unterliegt keiner politischen Entscheidung. Um der Situation Herr zu werden, muss man ausgiebige Kontrolle durchführen. „Wir werden uns dafür stark machen, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden, um bei den ersten Anzeichen einer Unregelmäßigkeit das Haus schließen zu können“, so Kravanja weiter.
„Wir fordern noch einmal den Eigentümer des Gebäudes auf, die Zimmervermietung nicht für Bordellzwecke zu nutzen, damit Henrichenburg weiterhin familienfreundlich bleibt“, so wiederholt Schewe ihre Forderung.